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Preise

Erstgespräch

Im Rahmen des Erstgesprächs erhalten Sie gerne eine erste Honorarschätzung. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Setzen Sie ihr Honorar von der Steuer ab

Abhängig von ihrem persönlichen Grenzsteuersatz werden Ihnen zwischen 0-55% des Honorars über die Steuererklärung indirekt durch das Finanzamt zurückerstattet, da die Aufwendungen für den Steuerberater für Privatpersonen gem. § 18 (1) Z 6 EStG als Sonderausgaben in der österr. Steuererklärung absetzbar sind. Auch Unternehmer genießen dieses Privileg.

Aktuelles Preisblatt

Die aktuellen Stundenpreise können Sie hier abfragen. Die Verrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. Durch gut aufbereitete und vollständige Unterlagen erleichtern Sie das Arbeiten und minimieren die Kosten.

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